1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil des zwischen der DALASON GmbH (im Folgenden DALASON genannt) und dem Kunden geschlossenen Vertrags über die Nutzung von WIRECLOUD. WIRECLOUD ist eine virtuelle Telefonanlage, an die der Kunde seine Endgeräte per Internet anschließen kann.

2. Pflichten von DALASON

Der Kunde initiiert einen Vertragsschluss mit DALASON durch die Angabe und Absendung der auf der Webseite von WIRECLOUD geforderten Daten.

DALASON räumt dem Kunden danach regelmäßig eine Testmöglichkeit für WIRECLOUD ein. Ein Anspruch auf diese Testmöglichkeit besteht nicht. Kostenpflichtige Services sind nicht Gegenstand der Testmöglichkeit. DALASON stellt zu Testzwecken eigene Rufnummern zur Verfügung. Diese Rufnummern dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind ausschließlich zu Testzwecken zu verwenden.

Nach einer erfolgreichen Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Vertragsunterlagen (insbesondere Handelsregisterauszug bzw. Gewerbenanmeldung , SEPA Firmenlastschriftmandat sowie einer erfolgreich durchlaufenen Adressverifzierung) durch DALASON, wird die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen mit dem Kundenkonto möglich (z.B. abgehende Telefonate, WIRECLOUD PRO etc.).

DALASON ist berechtigt einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen und die Testmöglichkeit aufzuheben.

Bonität und Sicherheitsleistung
DALASON behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. DALASON kann die Bereitstellung seiner Leistung von der Hinterlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen. Die Sicherheitsleistung kann erfolgen durch Hinterlegung von Geld auf dem Konto von DALASON oder durch die Beibringung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern einer deutschen Großbank oder einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse. DALASON kann die sofortige Bereitstellung einer Sicherheitsleistung fordern, die mindestens den Umfang hat, dass die voraussichtlichen von DALASON an den Kunden zu stellenden Rechnungen über einen Zeitraum von zwei Monaten durch die Sicherheitsleistung abgedeckt sind. Die Sicherheitsleistung wird fällig und verrechnet sobald der Kunde mit mehr als 7 Tagen bei der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ist. Fordert DALASON den Kunden auf, eine Sicherheitsleistung zu erbringen, so ist DALASON zwei Wochen nach der Aufforderung zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, sofern der Kunde eine Sicherheitsleistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht beigebracht hat.

DALASON ist berechtigt zur Leistung Subunternehmer einzusetzen, ohne dass ihre vertraglichen Pflichten hiervon berührt werden.

3. Nutzung von WIRECLOUD

Die genauen Leistungsmerkmale von WIRECLOUD sind in der separaten Leistungsbeschreibung dargelegt.

Für die Nutzung von WIRECLOUD benötigt der Kunde einen Zugang zum Internet. Dieser Zugang wird nicht von DALASON gestellt. Der Kunde hat darauf zu achten,

dass der von ihm genutzte Internetzugang den auf der Website von WIRECLOUD veröffentlichen Spezifikationen entspricht.

Die mit WIRECLOUD nutzbaren Telefonanschlüsse dürfen nicht nomadisch genutzt werden. Sie dürfen lediglich an dem im Vertragsschluss bezeichneten Standort verwendet werden.

Der Kunde teilt bei Änderung seiner Adressdaten diese DALASON unverzüglich mit.

Der Kunde verpflichtet sich, keine unerlaubten Inhalte, insbesondere Werbung („SPIT“) oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und unter Nutzung der unter diesem Vertrag durch DALASON erbrachten oder zur Verfügung gestellten Leistungen und Anlagen zu versenden oder anzubieten, den Versand oder Angebot zu veranlassen, an Versand oder Angebot mitzuwirken oder Versand oder Angebot in sonstiger Weise zu fördern. Der Kunde steht dafür ein, dass Dritte, die WIRECLOUD im Rahmen des Vertrags nutzen, diese Verpflichtungen in gleicher Weise erfüllen. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Pflichten, behält sich DALASON das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt selbst Ausbesserungen an Systemen der DALASON vorzunehmen.

Werden die Einrichtungen von DALASON trotz vorheriger Aufforderung zur Unterlassung weiterhin unter Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen genutzt, kann DALASON diese für den Kunden sperren.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, DALASON erkennbare Mängel oder Störungen sowie Gefahren für die logische und physikalische Integrität der Einrichtungen von DALASON unverzüglich per E-Mail an die zu diesem Zweck im Log-In veröffentlichte E-Mail-Adresse mitzuteilen und DALASON in zumutbarem Umfang bei der Entstörung oder Gefahrenbeseitigung zu unterstützen.

Der Kunde stellt DALASON alle zur Bereitstellung sowie zum Betrieb der Leistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für Bereitstellung oder Betrieb der Leistungen von Bedeutung sind, wird er DALASON gegebenenfalls auch ohne Aufforderung übermitteln. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die von DALASON zu erbringenden Leistungen haben können.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass an den seitens DALASON bereitgestellten technischen Anlagen nur Telekommunikationsgeräte betrieben werden, die den gültigen elektrotechnischen und telekommunikationstechnischen Normen und Zulassungsvorschriften, insbesondere CE, IEEE und ITU, entsprechen. WIRECLOUD ist nur für den Einsatz mit denen auf der Website von WIRECLOUD als ausdrücklich kompatibel eingestuften Endgeräten in der jeweiligen Softwareversion vorgesehen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch dort nicht aufgeführte Endgeräte mit WIRECLOUD funktionieren. WIRECLOUD leistet keinen Support für nicht als kompatibel aufgeführte Endgeräte. Funktionsstörung in Verbindung mit nicht aufgeführten Endgeräten sind kein Mangel an Wirecloud.

Der Kunde hat jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Anschrift, Rufnummer oder Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) DALASON unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die DALASON durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde DALASON zu erstatten.

Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus den Anlagen zum Rahmenvertrag ergeben.

Die vorgenannten Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptleistungspflichten des Kunden. Verletzt der Kunde die Mitwirkungspflichten, so ist DALASON zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.

5. Entgelte

Die Entgelte ergeben sich aus der separaten Preisliste. Die dort aufgeführten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Kunde erhält eine monatliche Rechnung, die er im Login-Bereich runterladen kann. Auf Wunsch und gegen Entgelt kann der Kunde eine Rechnung in Briefform erhalten.
Der Kunde hat Rechnungen nach Zugang zu überprüfen. Detaillierte Einwendungen gegen die mit einer Rechnung von DALASON geltend gemachten Entgelte sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte oder wurden Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden gelöscht, trifft DALASON keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

Bei Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte (z.B. Interconnectpreise) um mehr als 2 % zu Ungunsten von DALASON bzw. bei grundlegenden Änderungen regulierter Entgelte aufgrund gerichtlicher oder regulatorischer Entscheidungen (z.B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von DALASON um mehr als 2 % zu Ungunsten von DALASON, hat DALASON das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte sowie die einmaligen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen.

Die vorstehende Regelung findet keine Anwendung, sofern durch regulatorische Entscheidungen die gültigen Entgelte zwischen DALASON und dem Kunde gesetzlich neu festgelegt werden (z.B. Festsetzungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen „Bundesnetzagentur“ im Bereich von Premium-Diensten, Massenverkehrsdiensten u.a.) In diesem Fall gelten die festgesetzten Entgelte unmittelbar mit Wirkung zum von der Bundesnetzagentur festgelegten Zeitpunkt, auch wenn dieser in der Vergangenheit liegt. DALASON wird den Kunde über diese Festsetzungen informieren.

DALASON hat das Recht, die vereinbarten Preise zum Ausgleich von gestiegenen Kosten im nichtregulierten Bereich zu erhöhen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen DALASON zur Erbringung der nach der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung geschuldeten Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.

Nach der vorstehenden Regelung beabsichtigte Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens mit einer Frist von vier (4) Wochen vor dem beabsichtigten Erhöhungszeitpunkt mitgeteilt. Dem Kunden steht ab Zugang dieser Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht im Hinblick auf diesen Rahmenvertrag und die betroffenen Einzelverträge zu. Kündigt der Kunde innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen mit Ablauf dieser Frist Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

Die Gebühren werden nach Rechnungslegung per SEPA-Firmenlastschrift vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet mögliche Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen und unverzüglich ein entsprechendes SEPA-Firmenlastschriftsmandat an DALASON zu übermitteln.

6. Laufzeit und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages durch DALASON nach Setzen und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, wenn

• der Kunde gegen die in § 14 genannten Pflichten verstößt oder

• der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug kommt.

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung dieses Rahmenvertrages durch DALASON ohne Bestimmung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist liegt insbesondere vor, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt oder ein solches Verfahren mangels die Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird.

Eine Kündigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung von WIRECLOUD nicht unbefugt von Dritten ausgeübt wird. Wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat, muss er die durch die Nutzung entstandenen Preise zahlen.

8. Haftung von DALASON

Haftung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit gemäß TKG

DALASON haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch unter Anwendung von § 44a TKG.

Eine Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit ist insbesondere der angebotene Sprachübertragungsdienst.

Sonstige Haftung von DALASON

Sofern und soweit DALASON keine Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, haftet DALASON nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) allgemeine Bestimmungen

Soweit die Haftung wirksam nach folgenden Absätzen oder nach Nr. 5 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DALASON.

DALASON haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder Zusicherung einer Eigenschaft, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

DALASON haftet nach dem Produkthaftungsgesetz.

DALASON haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Verfügbarkeit). DALASON haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für den Verlust von Daten und Programmen des Kunden und deren Wiederherstellung haftet DALASON nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

b) besondere Bestimmungen für die zur Verfügung Stellung der virtuellen Endgeräte (VoIP Telefon oder Softclient)

Die verschuldensunabhängige Haftung von DALASON für einen bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt oder DALASON den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Höhere Gewalt

DALASON hat Verzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen oder solche bei Vorleistern, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. DALASON wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

9. Besondere Regelungen für monatlich vom Kunden zu zahlende Grundbeträge

Sofern der Kunde monatlich wiederkehrende Grundbeträge schuldet, darf er Minderungseinbehalte von diesen nur vornehmen, wenn diese Minderungseinbehalte unbestritten, rechtskräftig oder entscheidungsreif sind. Dem Kunden bleibt die Rückforderung der Minderungsbeträge gem. § 812 BGB ausdrücklich vorbehalten.

Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die monatlich wiederkehrenden Grundbeträge mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen solcher ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Kunden, die DALASON wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Monatlich zu zahlende Grundbeträge sind in der Preisliste auf der Webseite von WIRECLOUD aufgeführt.

10. Kauf von Hardware

Der Kunde kann Hardware von DALASON im online Shop oder per Bestellung erwerben.

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag wird erst durch Lieferung oder schriftliche Annahme des Kaufangebotes des Kunden geschlossen.

Es gelten die von DALASON festgelegten Preise und Bedingungen der Auftragsbestätigung. Von uns genannte Preise sind Tagespreise zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Jedem Kunden steht die gekaufte Ware zur Abholung in den Geschäftsräumen von DALASON nach Terminvereinbarung zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Wünscht der Kunde, dass wir in seinem Namen ein Transportunternehmen beauftragen, versendet DALASON den Kaufgegenstand auf seine Rechnung und Gefahr an die von ihm gewünschte Anschrift.

DALASON behält sich vor, Aufträge, die sich auf mehrere Kaufgegenstände beziehen, in mehreren Teilen auszuführen. Von DALASON genannte Fristen und Termine zur Lieferung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Einhaltung der Lieferzeit durch die Vorlieferanten. Angaben über Versandzeiten sind Angaben nach bestem Gewissen, jedoch richtet sich die tatsächliche Zeit nach den Bedingungen des Transportunternehmens.

Im Fall höherer Gewalt oder sonstige die Lieferung störende Ereignisse, kann DALASON, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde berechtigt ist, DALASON die Fristen zur Erledigung von Pflichten zu setzen, müssen diese mindestens 4 Wochen betragen. Tritt eine Leistungsverzögerung im Bereich von DALASON ein, die den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ist die Rücktrittserklärung nach Ablauf von 3 Wochen schriftlich gegenüber DALASON zu erklären. Diese ist unwirksam, wenn zu diesem Zeitpunkt die Ware sich schon auf dem Versandweg befindet.

Schadensersatzansprüche des Kunden auf Lieferverzug sind ausgeschlossen, es sei denn, DALASON hat den Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. DALASON haftet aus anderen Rechtsgründen auf Schadensersatz nicht, es sei denn, im Bereich von DALASON ist eine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln eingetreten.

Soweit DALASON Software liefert, dient diese nur zur Nutzung auf dem von DALASON gelieferten Gerät. Jede Überlassung an Dritte oder Benutzung auf weiteren Geräten ist vom Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrages abhängig. Verletzt der Kunde diese Bestimmung, haftet er auf vollen Schadensersatz.

DALASON behält sich an allen von DALASON oder ihrem Logistikpartner gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche von DALASON gegen ihn bestehenden Forderungen getilgt hat.

Die Verwahrung des Eigentums von DALASON beim Kunden erfolgt unentgeltlich.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware, die unter Eigentumsvorbehalt der Verkäufer steht, ohne Hinweis auf unsere Rechte zu veräußern. Macht ein Dritter Rechte an Ware geltend, die in unserem Sicherungseigentum steht, ist uns dieses innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

Gewährleistung
Die dem Kunden übergebene Ware ist von ihm bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Der Kunde muss DALASON etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen. Erfolgt keine unverzügliche Mängelrüge, gilt die Ware als vertragsmäßig. Die schriftliche Mängelanzeige muss die Mängel genau bezeichnen. Fehlt eine genaue Fehlerbeschreibung, hat DALASON das Recht, entweder eine kostenpflichtige Fehlerdiagnose durchzuführen oder die gekaufte Ware unrepariert zurückzusenden.

Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und den Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden nach der Wahl von DALASON durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Weiterhin gelten die gesetzlichen Regelungen.

Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines schriftlich abzuschließenden Beratungsvertrages gegen besonders Entgelt. Eine Haftung dafür, dass eine bestimmte, vom Kunden beschaffte Software auf von DALASON gelieferten Gegenständen einsetzbar ist, wird nicht übernommen.

Software gehört bei Warenlieferungen grundsätzlich nicht zum Lieferumfang. Soweit von DALASON Software geliefert wird, bedarf es eines gesonderten schriftlich abzuschließenden Lizenzvertrages mit dem Software-Hersteller, der kostenpflichtig ist. Für die Überlassung von Software gelten die Bedingungen des Herstellers, die in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden können. Jede von DALASON gelieferte Software wird unter dem ausdrücklichen Hinweis geliefert, dass diese entwicklungsbedürftig ist, so dass in Verkaufsbeschreibungen dargestellte Eigenschaften nur unter den Bedingungen gelten, die der Hersteller der Software definiert hat. Der Kunde muss damit rechnen, dass verschiedene von DALASON gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel sind.

Wünscht ein Kunde die Zusage, dass von ihm gekaufte Ware mit bestimmten Zusatzgeräten oder mit bestimmten Programmen einsatzfähig ist, kann diese

Zusage nur im Rahmen eines schriftlich zu vereinbarenden zusätzlichen Beratungsvertrages abgegeben werden.

Jegliche Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn der Kunde von DALASON gelieferte Hardware oder Software umgestaltet oder sonst wie verändert. Der Eingriff in einzelne Komponenten der Hardware, die von Außen nicht frei zugänglich sind, löst das Erlöschen jeder Gewährleistungsverpflichtung aus. Gleiches gilt für Mängel, die Folge von Bedienungs- bzw. Montagefehlern sind.

Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag vollständig gesichert werden.

Bei evtl. Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde DALASON die Ware in ihren Geschäftsräumen zur Überprüfung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Für die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen gleich welcher Art wird DALASON mindestens eine Frist von 4 Wochen eingeräumt. Diese wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet.

Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten ist DALASON gelieferte Ware ohne Daten oder Software des Kunden oder sonstigen Zusatzgeräten die vom Kunden eingebaut wurden, mit einer ausführlichen schriftlichen Fehlerbeschreibung zur Verfügung zu stellen.

Die Abwicklung von unzureichend beschriebenen oder von unberechtigten Garantieansprüchen erfolgt zu der üblichen von DALASON hierfür berechneten Kostenpauschale.

Soweit nicht anders angegeben, sind auf die genannten Preise die gesetzliche MwSt. zusätzlich zu zahlen. Der Kaufpreis und die Lieferkosten sind vor Lieferung an DALASON zu bezahlen. Dieses gilt auch für Teillieferungen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen von 1 % monatlich zu zahlen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Die Aufrechnung oder die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Zahlungsanspruch von DALASON muss vor Ausführung der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

Zahlungen an die Mitarbeiter und Beauftragten von DALASON dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht geleistet werden.

Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen DALASON ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, wenn anderes nicht vereinbart wurde.

Die Verbringung bei DALASON gekaufter Ware außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf unserer ausdrücklichen besonderen schriftlichen Zustimmung, wenn die Ware unter dem Eigentumsvorbehalt von DALASON steht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere gewerblichen Abnehmer, soweit es sich bei diesen um Kaufleute handelt.

11. Gesprächsgebühren

WIRECLOUD rechnet die geführten Gespräche eines Kunden im Minutentakt gemäß der aktuellen Preisliste ab, die auf der Webseite von WIRECLOUD veröffentlicht wird.

12. Flatrates

Es werden Flatrates für die Destinationen Deutschland Festnetz oder für Deutschland Festnetz und Deutschland Mobilfunk nach Preisliste angeboten. Die Destination Deutschland Festnetz umfasst nur Ortsnetzrufnummern. Die Destination Deutschland Mobilfunk umfasst nur Anrufe auf deutsche Mobiltelefone. Sonderrufnummern sowie Anrufweiterleitungen sind von der Flatrate nicht umfasst. Unter die Flatrate fallen nur Gespräche von einem Menschen zu einem anderen Menschen. Mensch-Maschine- oder Maschine- Mensch-Kommunikation sind von der Flatrate nicht abgedeckt. Alle durch Flatrate nicht abgedeckten Rufnummern werden nach gültiger Preisliste berechnet. Flatrates dürfen nur für normale Büroarbeitsplätze verwendet werden und sind für das durchschnittliches Telefonaufkommen eines Büroarbeitsplatzes vorgesehen. Für Call-Center-Outbound-Arbeitsplätze dürfen keine Flatrate-Optionen gebucht oder genutzt werden. Es wird von einem Büroarbeitsplatz mit einem durchschnittlichen Gesprächsvolumen von weniger als 750 Minuten pro Monat ausgegangen. SIP-Konten oder Endgeräte, für die eine Flatrate-Option gebucht oder genutzt wird, dürfen nur von einem Nutzer verwendet werden.

Eine nicht vertragsgemäße Nutzung liegt also insbesondere dann vor, wenn (1.) eine Maschine-zu- Mensch-Kommunikation festgestellt wird (z.B. automatische Wahlsysteme), (2.) ein SIP-Account von mehreren Nutzern parallel genutzt wird, (3.) der jeweilige SIP- Account z.B. von Callcentern für Outbound-Telefonie- Dienste verwendet wird, (4.) der SIP-Account für externe Weiterleitung genutzt wird, (5.) ein SIP-Account anderweitig missbräuchlich verwendet, d.h. im Allgemeinen nicht zur bilateralen Kommunikation von Mensch zu Mensch genutzt wird. Ein Missbrauch stellt insbesondere dar, wenn Rufnummern angewählt werden, bei denen der Anrufer Geld oder einen anderen materiellen Wert dafür erhält, dass er diese Rufnummer anwählt.

Wird eine Nutzung der Flatrate für Zwecke verwendet, die durch diese AGBs nicht von der Flatrate umfasst sind, ist DALASON berechtigt die Gesprächsgebühren ab der ersten Minute so zu berechnen, wie wenn keine Flatrate-Option gebucht wäre. DALASON ist in diesem Fall darüber hinaus zur Kündigung der Flatrate berechtigt und hat explizit das Recht dem Kunden in Zukunft keine Flatrate-Optionen mehr zu gewähren.

Der Kunde und DALASON haben das Recht die Option Flatrate jeweils zum Monatsende zu kündigen.

13. Gebuchte Optionen

Alle gebuchten Optionen (z.B. Flatrate, individuelle Wartemusik etc.) können nur für alle Endgeräte gleichzeitig und nicht einzeln beauftragt werden.

14. Rufnummern

Der Kunde kann ortsgebundene Festnetzrufnummern von DALASON beziehen. Im Vertrag WIRECLOUD PRO ist bereits eine Festnetzrufnummer pro gebuchtem Endgerät im Preis der gebuchten Endgeräte enthalten. Im Vertrag WIRECLOUD BASIC ist eine Festnetznummer im Vertrag enthalten.

15. Endgeräte

Im Vertrag WIRECLOUD BASIC kann der Kunde bis zu 3 kostenlose Endgeräte einrichten. Im Vertrag WIRECLOUD PRO ist die maximale Anzahl der Endgeräte unbeschränkt und die minimale Anzahl der Endgeräte drei. Ein Endgerät ist ein Satz von SIP-Zugangsdaten mit denen ein Endgerät an die WIRECLOUD angeschlossen werden kann. Die Verwendung der selben Zugangsdaten an mehr als einem Endgerät ist nicht zulässig. Weiterleitungen auf Handynummern und Festnetznetznummern stellen kein Endgerät im Sinne der Preisliste dar.

16. Zusatzoptionen bei WIRECLOUD PRO

Zusatzoptionen im Tarif WIRECLOUD PRO können gemäß der Preisliste gebucht zu einem bestehenden WIRECLOUD PRO Tarif hinzugebucht werden. Die Optionen können nur für alle gebuchten Endgeräte gleichzeitig gebucht werden.

17. Datenschutz

DALASON erhebt folgende Bestandsdaten des Kunden:

Anrede Titel Vorname Name Firma Adresse Postleitzahl Stadt Land
E-Mail Telefon Mobil Fax
Benutzername Passwort Kontoinhaber IBAN SWIFT
Anzahl der gewünschten Endgeräte
Gewünschtes Produkt

DALASON erhebt folgende Verkehrsdaten: Die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, die IP-Adresse, den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und die vom Nutzer in Anspruch genommenen Funktionalitäten von WIRECLOUD. Bei Zugriffen auf das Webinterface werden die aufgerufene Seite, das Datum und die Uhrzeit, die IP-Adresse des Clients sowie der User-Agent des Clients protokolliert. Voicemails werden je nach Einstellung bis zu Ihrer manuellen oder automatischen Löschung auf den Servern von DALASON gespeichert. Zur Entstörung können die Metadaten des SIP-Protokolls aufgezeichnet und für 30 Tage auf den Servern von DALASON gespeichert werden.

DALASON wird Bestandsdaten insbesondere bei der Zuweisung von Rufnummern an Vertragspartner von DALASON weitergeben. Dies dient der rechtmäßigen Zuteilung der Rufnummern und der Sicherstellung von Notrufmöglichkeiten.

Der Kunde willigt darin ein, dass DALASON und etwaige von ihr eingesetzte Erfüllungsgehilfen Bestandsdaten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung austauschen, soweit dies zur Durchführung einzelner Leistungsteile durch die Erfüllungsgehilfen erforderlich ist.

Die Bestandsdaten dürfen zur Kundenberatung, Werbung und Marktforschung nur verwendet werden, wenn der Kunde eingewilligt hat.

DALASON erstellt dem Kunden einen Einzelverbindungsnachweis, wenn der Kunde dies in Textform verlangt hat. In dem Antrag ist anzugeben, ob die angewählten Rufnummern ungekürzt oder unter Kürzung der letzten drei Ziffern mitgeteilt werden. Liegt der Anschluss in einem Betrieb so muss der Antrag zudem die Erklärung enthalten, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und zukünftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist.

Der Kunde kann im Login-Bereich seines Kontos entscheiden, ob er seine Rufnummer dem Angerufenen anzeigen oder unterdrücken möchte.

Der Kunde kann auf Antrag mit seinem Namen, seiner Anschrift und zusätzlichen Angaben wie Beruf, Branche und Art des Anschlusses in öffentliche gedruckte

oder elektronische Verzeichnisse eingetragen werden. Den Umfang der Eintragung kann der Teilnehmer bestimmen. Der Teilnehmer kann der Möglichkeit zur Inverssuche widersprechen.

Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von DALASON gespeichert und spätestens sechs (6) Monate nach Rechnungsversand gelöscht. Soweit auf Wunsch des Kunden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die Verkehrsdaten gelöscht wurden, trifft DALASON insoweit keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden gegen Grund und Höhe der Rechnung ist DALASON zur weiteren Speicherung der Verkehrsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind.

Nach einem Zeitraum von sechs Monaten ab Beendigung des Vertragsverhältnisses sperrt DALASON die Vertragsdaten und löscht diese endgültig mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres.

18. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln. DALASON ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag und für aus ihm folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Will der Kunde gemäß § 47a TKG ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn richten.

19. Schlussbestimmungen

Die Leistungen von DALASON werden allein auf Grundlage der Regelungen dieses Vertrages erbracht.

Entgegenstehende sowie weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn DALASON diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Sollten Klauseln oder Bestandteile von Klauseln dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Preisliste

 

Preisliste WIRECLOUD

 

 

Leistungsbeschreibung WIRECLOUD

Unsere Leistung und Ihre Vorteile auf einen Blick:

WIRECLOUD = Telefonanschluss und Telefonanlage aus einer Hand

Ihre Vorteile = Sie benötigen lediglich einen eigenen Internetanschluss und ein Telefon von uns

WIRECLOUD im Detail:

Wie schließen Sie mit uns einen Vertrag über die Nutzung von WIRECLOUD?

Telefonanlage und Telefondienst bieten wir Ihnen nur in Verbindung mit dem Erwerb der Endgeräte bei uns an.

Wir versprechen Ihnen die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von Telefonanlage und Telefondienst nur in Zusammenhang mit dem Erwerb der dafür genutzten Endgeräte bei uns.

Kein Leistungsversprechen geben wir für den Betrieb von WIRECLOUD mit nicht bei uns erworbenen Endgeräten ab.

Wo können Sie die Endgeräte zur Nutzung mit WIRECLOUD erwerben?

In unserem Online Shop.

Wie lange dauert es ab Vertragsschluss bis Sie WIRECLOUD nutzen können?

Über das Log In auf der Website von WIRECLOUD können Sie interne Rufnummern einrichten. Über diese können sie dann sofort telefonieren.

Die Bestellung neuer amtlicher Rufnummern dauert im Regelfall einen Werktag, kann in Einzelfällen aber auch wesentlich länger dauern. Die Bearbeitungszeit können wir leider nicht beeinflussen. Möchten Sie Rufnummernblöcke ab 500 Rufnummern bestellen, müssen wir die Bereitstellungszeit individuell klären.

Auch die Übertragung (Portierung) Ihrer Rufnummern von Ihrem vorherigen Anbieter zu WIRECLOUD kann Zeit in Anspruch nehmen. Lesen Sie dazu den folgenden Abschnitt „ Sie können Ihre Rufnummern mitnehmen oder neue bestellen“.

Sie können Ihre Rufnummern mitnehmen oder neue bestellen:

Sie können von DALASON neue Rufnummern erhalten oder unter folgenden Umständen Ihre Rufnummern von Ihrem bisherigen Anbieter auf DALASON übertragen.

Sie müssen mit uns einen Vertrag über die Nutzung von WIRECLOUD schließen. Den Vertrag, zu dem die mitzunehmende Rufnummer gehört, kündigen wir für Sie bei Ihrem alten Anbieter (Wechsel des Anbieters gem. § 46 Abs 3 TKG). Dazu müssen Sie ein entsprechendes Portierungsformular zukommen lassen. Die Bundesnetzagentur rät bei der Mitnahme (Portierung) einer Rufnummer zu folgendem Verfahren1, welches wir Ihnen nahelegen:

„Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt dann die Portierung mit dem alten Anbieter ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird.

Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein. Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst.

• Bei Ortsnetzrufnummem sollte der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag 10 Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben, um einen schnellstmöglichen Wechsel zu gewährleisten. Daher sollte der Kunde rechtzeitig den Portierungsantrag bei seinem neuen Anbieter stellen, damit dieser noch ausreichend Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren

• Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.“

Wir empfehlen eine Portierung wenn möglich mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Portierungstermin oder früher mit uns abzustimmen.

Wie wickelt WIRECLOUD Telefonate ab?

Telefonate mit WIRECLOUD erfolgen verschlüsselt über paketbasierte Datennetze.

Welche Funktionen hat die Telefonanlage?

Die bereitgestellte Telefonanlage wird auf den Servern der DALASON betrieben. Mit der Telefonanlage können mehrere Endgeräte verbunden werden. Zwischen diesen Endgeräten können Sie telefonieren und Anrufe verwalten.

Über ein Login auf der Website von WIRECLOUD können Sie Ihre Telefonanlage verwalten.

Wenn Sie sich über den genauen Funktionsumfang der Telefonanlage informieren möchten, lesen Sie bitte die unten stehenden Beschreibungen der jeweiligen Variante von WIRECLOUD.

www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

Unser Leistungsversprechen hinsichtlich Verfügbarkeit und Durchlasswahrscheinlichkeit:

Die jährliche Verfügbarkeit der Telefonanlage beträgt mindestens 99,9% im Jahr.

Diese Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:

% Verfügbarkeit = {1-[(Summe der Minuten in denen die Leistung WIRECLOUD bedingt durch Störungen der Kategorie 1 der WIRECLOUD Infrastruktur im Jahr nicht verfügbar war) / (Minutenanzahl pro Jahr)]} x 100

Störungen der Kategorie 2 und 3 fließen nicht in die Berechnung ein

Störungen der Kategorie 1: Störungen im Verantwortungsbereich von DALASON, ausgenommen Störungen der Kategorie 3

Störungen der Kategorie 2: Zeitverlust durch Gründe, die nicht von DALASON zu vertreten sind (z.B. durch Auftraggeber oder Dritte verursachte Verzögerungen oder Störungen bzw. durch höhere Gewalt)

Störungen der Kategorie 3: Zur Optimierung und Leistungssteigerung ihrer Infrastruktur sieht DALASON Wartungsfenster außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor. Diese liegen nach Möglichkeit in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 2:00 Uhr und 6:00 Uhr, können jedoch bei Bedarf auch an Werktagen durchgeführt werden. Sollte ein Wartungsfenster an einem Werktag von DALASON in Anspruch genommen werden, so wird der Auftraggeber mindestens fünf (5) Werktage im Voraus informiert. Während der Wartungszeit wird DALASON die Möglichkeit eingeräumt, ihre technischen Einrichtungen im notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb zu nehmen.

Die mittlere Durchlasswahrscheinlichkeit des Telefondienstes für ein- und ausgehende Anrufe beträgt mindestens 97%. Dies bedeutet in maximal 3 von 100 Fällen ist ein Anruf nicht möglich. Dies betrifft Anrufe im Regelbetrieb der Anlage und nicht Versuche bei einer Störung.

Für welchen Bereich übernehmen wir die Verantwortung?

Wir können Ihnen nur für den Bereich ein Leistungsversprechen machen, den wir auch kontrollieren können.

Dieser Bereich umfasst unsere eigenen Einrichtungen und die unserer Hilfspersonen, die auf unsere Veranlassung hin zur Leistungserbringung Ihnen gegenüber eingesetzt werden. Für ausgehende Verbindungen (sowohl Verbindungen innerhalb von WIRECLOUD als auch zu externen Rufnummern) beginnt unser Verantwortungsbereich an der Schnittstelle unserer Einrichtungen zum öffentlichen Internet.

Dies bedeutet, dass wir insbesondere keine Übertragungsdienstleistungen für
die Telefonate oder sonstigen Kommunikationsverbindungen von Ihren Einrichtungen zu unseren Einrichtungen über paketbasierte Netzwerke anbieten.

Die Einrichtung Ihrer Infrastruktur, die Sie mit unseren Systemen verbinden möchten, bieten wir Ihnen auf Anfrage gerne als individuelle Zusatzleistung an.

Dies gilt ebenfalls für eine Schulung im Umgang mit der WIRECLOUD Telefonanlage.

Wo können Sie Störungsmeldungen abgeben?

Störungen können Sie beim Kundenservice per E-Mail oder während der Geschäftszeiten telefonisch melden.

Eine Störung liegt vor, wenn die Funktionsfähigkeit von WIRECLOUD, aufgrund eines Fehlers in unserem Verantwortungsbereich, beeinträchtigt ist.

Liegt keine Störung vor, sind wir bei einer Störungsmeldung Ihrerseits berechtigt, Ihnen die uns für diese Feststellung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der Fehler in Ihrem Verantwortungsbereich liegt oder Sie hätten erkennen können, dass er außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegt. Ihr Verantwortungsbereich umfasst alle von Ihnen genutzten Einrichtungen.

Bitte prüfen Sie vor einer Störungsmeldung daher zunächst, ob insbesondere Ihre Endgeräte und Ihr Netzwerk sowie Ihr Internetanschluss ordnungsgemäß funktionieren. Bitte starten Sie vorher auch Ihre Telefone sowie Ihren Router neu.

Welche Einschränkungen sind bei WIRECLOUD zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass ein Notruf nicht mehr möglich ist, wenn das IP Netzwerk des Kunden ausfällt. Wir empfehlen daher ein unabhängiges Mobilfunkgerät an jedem Standort vorzuhalten.

Da der ISDN Standard für WIRECLOUD nicht verwendet wird, können keine Geräte angeschlossen werden die ausschließlich diesen zur Kommunikation nutzen. Dies gilt insbesondere für ISDN-PC-Karten. Auch Einrichtungen wie Brandmelder, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen oder Alarmanlagen verwenden oft noch den ISDN-Standard.

Bitte verwenden Sie WIRECLOUD nicht für einen automatisierten Fax oder SMS Versand. Dies ist nicht gestattet.

Die Herstellung von Verbindungen zu geografischen Einwahlnummern für den Zugang zum Internet ist ausgeschlossen.

Sogenannte Offline Billed Nummern sind nicht erreichbar.

Was müssen Sie mitbringen?

Einen ausreichend dimensionierten Internetanschluss:

Zur Nutzung von WIRECLOUD ist ein Internetanschluss notwendig. Er dient der Verbindung zu den Einrichtungen von DALASON über die WIRECLOUD realisiert wird.

• Für die Dauer der Verbindung muss für jeden benötigten Sprachkanal mindestens eine Bandbreite von 100 kBit/s Up- sowie Downstream zur Verfügung stehen.

• Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Sprachqualität sollte der Internetzugang keinen Paketverlust und keine CRC-Fehler aufweisen. Ferner sollte eine Latenz von mehr als 100 ms nicht überschritten werden.

• Bei der Internetverbindung sollten alle notwendigen Ports für die genutzten IP-Endgeräte weitergeleitet sein. Internetverbindungen gelten als nicht geeignet, sofern einzelne Ports der Internetverbindung durch vorgeschaltete Geräte (z.B. Router, Firewalls etc.) nicht zur Verfügung stehen. Die vorgeschalteten Geräte müssen so konfiguriert sein, dass sie die Nutzung von WIRECLOUD gestatten. In Technikdatenblatt auf unserer Website werden Details hierzu dargestellt.

Internetzugang für jedes Endgerät:

Die Telefone müssen jeweils einen Zugang zum Internet haben. Grundsätzlich ist dafür eine Netzwerkverkabelung an jedem Arbeitsplatz mit einem eigenen Netzwerkzugang für das jeweilige Telefon notwendig.

Verfügt der Kunde über ein Netzwerk wird vorausgesetzt, dass es sich um eine fachmännisch installierte, hochverfügbare lokale Netzwerkinfrastruktur handelt. Diese wird mit mindestens full duplex 100 Mbit/s-Switchen betrieben und es wird eine Verkabelung vom Typ CAT5 oder besser verwendet. Das Netzwerk darf auch in Spitzenzeiten nicht an den Auslastungsgrenzen betrieben werden und muss ausreichende Kapazität für den zu erwartenden Sprachverkehr bereithalten.

Für jedes IP-Telefon muss eine Netzwerksteckdose bzw. ein Port auf einem Switch (Ethernet 10BaseT oder 100BaseT) und die nötigen Netzwerkkabel vorhanden sein.

Viele für WIRECLOUD verwendbare Telefone unterstützen PoE (Power over Ethernet), so dass eine Stromversorgung ohne Netzteil möglich ist. Ansonsten ist zu bedenken, dass dieses und eine eigene Steckdose für das Telefon benötigt werden.

Bei normaler PC Arbeitsplatznutzung, also bei Verwendung normaler Bürokommunikationsprogramme, mit nur mäßigem Datenaustausch über das lokale Netz ist ein gemischter Betrieb von IP-Telefonen und PC-Arbeitsplätzen an einem Switch möglich, es wird aber empfohlen, PC Arbeitsplätze und IP-Telefone an getrennte Switchports anzuschließen.

Die Nutzung getrennter Switches wird bei intensivem Datenaustausch über das lokale Netz vorausgesetzt.

Der Kunde muss einen DHCP Server betreiben, welcher den IP-Telefonen eine gültige IP- Konfiguration inklusive des für Sprachverkehr vorgesehenen Internetgateways mitteilt. Dieser DHCP-Server darf keine Option 66 (BOOTP-Server) nutzen.

Kompatible Endgeräte erwerben Sie bei uns im Webshop:

Die für die Nutzung von WIRECLOUD benötigten Endgeräte können Sie in unserem Webshop erwerben.

Eine Nutzung mit anderen als dort erworbenen Geräten ist wahrscheinlich technisch möglich, aber nicht vertragsgemäß.

Wichtige Information zu Notrufen:

In Bezug auf Rufnummern, die im Rahmen von WIRECLOUD bereitgestellt werden, übermitteln DALASON oder ihre Erfüllungsgehilfen Teilnehmerinformationen an die Notrufleitstellen gemäß den Verpflichtungen aus § 108 TKG. Der Notruf wird jeweils an diejenige örtliche Notrufabfragestelle vermittelt, die gemäß der vom Kunden bei WIRECLOUD hinterlegten Adresse für die von ihm genutzte Rufnummer zuständig ist. Dies hat zur Folge, dass die Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Notarzt etc.) nach Absetzen eines Notrufs bei dem der Anrufende nicht mehr in der Lage ist, seinen tatsächlichen Standort anzugeben (so genannter „Röchelruf“), die hinterlegte Adresse anfahren. Die korrekte Pflege der Stammdaten zu seinem Vertrag liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Nutzt ein Kunde eine ihm zugewiesene Rufnummern an einem Standort, der von der hinterlegten Adresse abweicht, so hat dies zur Folge, dass ggf. Einsatzkräfte vergeblich ausrücken. Die hierdurch entstehenden Risiken und Kosten trägt der Kunde.

Das Absetzen von Notrufen ist im Falle eines Stromausfalls nicht möglich, es sei denn der Kunde hat sichergestellt, dass seine Endgeräte, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel gehalten werden.