Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgabe - Die steuerliche Absetzung
Ab einer betrieblichen Nutzung von mehr als 10% können die Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. In der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Ihres Unternehmens können Sie die Aufwendungen für Telefon und Internet zusammengefasst unter Telekommunikationskosten als Betriebsausgabe (BA) ansetzen. Dabei ist wichtig, dass Sie private von betrieblichen Telefonkosten trennen, z.B. durch Einzelnachweise oder eine angesetzte Pauschale.
Welche Anschaffungskosten können steuerlich abgesetzt werden?
Sie können sowohl den Preis für angeschaffte Telefone und Handys absetzen als auch den für Ihre virtuelle Telefonanlage steuerlich absetzen. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass Sie eine Absetzung für Abnutzung (AfA) vornehmen müssen, wenn die Kosten des jeweiligen Gerätes eine Höhe von 800€ überschreiten.
Des Weiteren ist die Bereitstellungsgebühr für den Anschluss steuerlich absetzbar und auch die Rechnung, die Sie für die Einrichtung und den Aufbau Ihrer Telefone bzw. Telefonanlage erhalten haben.
Beispielkalkulation für Cloud Telefonanlage erstellen!
Was ist mit Reparatur- und Wartungskosten?
Genauso wie die laufenden Vertragskosten, fallen die Reparatur- und Wartungskosten unter die steuerliche Absetzung von Telefon- und Internetkosten. Außerdem können Sie gezahlte Prepaid-Beträge absetzen.
Wie sind private Kosten zu behandeln?
Für die steuerliche Absetzung von Telefon und Internetkosten ist es wichtig, dass die privaten Telefonkosten von den betrieblichen abgezogen werden, da es sich sonst nicht um eine Betriebsausgabe handelt. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie Sie die Trennung vornehmen können :
- Direkte Trennung: Um direkt eine klare Trennung von privaten und betrieblichen Kosten zu haben ist es möglich, dass Sie verschiedene Telefone verwenden und die Nutzung dieser strikt trennen. D.h. Sie nutzen z.B. Ihr Handy ausschließlich privat und Ihr Telefon ausschließlich geschäftlich.
- Einzelnachweis: Die aufwendigste Möglichkeit ist es, Ihre Rechnungen durchzugucken und danach den Anteil an privaten und geschäftlichen Gesprächen zu bestimmen.Sie müssen bei jedem geführten Telefonat bestimmen aus welchem Grund es geführt wurde.
- Pauschale: Nach der direkten Trennung ist die Pauschale die einfachste Lösung. Viele bevorzugen diese auch, weil es heutzutage schwer ist ein Endgerät lediglich geschäftlich oder privat zu nutzen. Die Pauschale beschreibt zu wie viel Prozent Sie das Telefon (Internet,Telefonanlage) privat nutzen, üblich ist hier ein pauschaler Ansatz von 20-30% für die private Nutzung. Für die steuerliche Absetzung von Telefon- und Internetkosten fordert das Finanzamt allerdings häufig eine Begründung über die Pauschale für private Nutzung, deswegen empfiehlt es sich, dass Sie die Rechnungen von 3 Monaten auswerten und den privaten Anteil bestimmen.
Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Wenn Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist können Sie diese auch aus Ihrer Telefonrechnung ziehen. Sie sollten allerdings beachten, dass auch hier der private Anteil abgezogen werden muss.